Seitens des Bundes wurden der Gemeinde FFP2-Masken zur Verteilung an Einkommensschwache zur Verfügung gestellt. Als Zielgruppe für den Bezug von FFP2‐Masken im Rahmen dieser Aktion sind definiert:
• Bezieher von Wohnbeihilfe
• Bezieher von Ausgleichszulagen
• Bezieher des Familienzuschusses (ist nicht die Familienbeihilfe!)
• Rezeptgebührenbefreite
• Bezieher von Mindestsicherung
• Bezieher des Heizkostenzuschusses
• Rezeptgebührenbefreite
• soziale Bedürftigkeit
Es ist ein Hauptwohnsitz in der Gemeinde Steinfeld erforderlich. Jede Person, auf die die Voraussetzungen zutreffen, erhält zehn Masken, welche am Gemeindeamt
Steinfeld abgeholt werden können.
Solange der Vorrat reicht!